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Vergaberecht
Die Vergabe oberhalb des Schwellenwerts ist durch Europ. Richtlinien geprägt:
Baukoordinierungsrichtlinie (BKR), Lieferungskoordinierungsrichtlinie (LKR), 
Dienstleistungsrichtlinie (DKR), Sektorenrichtlinie (SKR), Rechtsmittelrichtlinie (RML), 
sowie Sektorenrechtsmittelrichtlinie (SKRM).
Neue Richtlinien, die Vergabekoordinierungsrichtlinie vom 31.03.2004 sowie die 
Sektoren-Vergabekoordinierungsrichtlinie vom 31.03.2004 ersetzen die BKR, LKR und DKR 
und die Sektoren-Vergabekoordinierungsrichtlinie ersetzt die SKR. 
Die geltenden Vorschriften sind zum 01.01.2006 zu ändern bzw. die Richtlinien umzusetzen.
Diese Richtlinie wurden in nachfolgende Deutsche Gesetze umgesetzt:
Gesetz zur Regelung von Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, §§ 97 ff.)
Vergabeverordnung
Als DIN-Vorschrift: VOB/A Abschnitte 2 bis 4
Beratungsleistungen:
Prüfung der Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften auf Seiten der 
öffentlichen Auftraggeber und auf Bieterseite Beratung im Rahmen der 
Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Angebotskalkulation 
Wahrnehmung von Rechtsschutz gegenüber VOB/-Stelle, 
vorgesetzten Dienststellen, Fachbehörden, Vergabekammer, Vergabesenaten
 
Das deutsche Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte ist haushaltsrechtlich geprägt, 
d.h. die Grundlagen zur Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften der VOB/A - Abschnitt 1 - 
sind in den haushaltsrechtlichen Vorschriften enthalten. 
Haushaltsgesetze: BHausG, LHausG, GemHausG:
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen etc. die 
VOB/A, VOL/A anwenden
Ebenso enthalten die Zuschussrichtlinien Bestimmungen, wonach Auftraggeber, welche von  der 
öffentlichen Hand bezuschusste Maßnahmen ausführen, die Verpflichtung, bei diesen Aufträgen 
Vergaberecht anzuwenden. 
Beratungsleistungen:
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei fehlerhaften Vergabeentscheidungen
Beratung bei Vergabe im Rahmen von PPP-Projekten für Auftraggeber und Auftragnehmer