Die Vergabe oberhalb des Schwellenwerts ist durch Europ. Richtlinien geprägt:
Baukoordinierungsrichtlinie (BKR), Lieferungskoordinierungsrichtlinie (LKR),
Dienstleistungsrichtlinie (DKR), Sektorenrichtlinie (SKR), Rechtsmittelrichtlinie (RML),
sowie Sektorenrechtsmittelrichtlinie (SKRM).
Neue Richtlinien, die Vergabekoordinierungsrichtlinie vom 31.03.2004 sowie die
Sektoren-Vergabekoordinierungsrichtlinie vom 31.03.2004 ersetzen die BKR, LKR und DKR
und die Sektoren-Vergabekoordinierungsrichtlinie ersetzt die SKR.
Die geltenden Vorschriften sind zum 01.01.2006 zu ändern bzw. die Richtlinien umzusetzen.
Diese Richtlinie wurden in nachfolgende Deutsche Gesetze umgesetzt:
Gesetz zur Regelung von Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, §§ 97 ff.)
Vergabeverordnung
Als DIN-Vorschrift: VOB/A Abschnitte 2 bis 4
Beratungsleistungen:
Prüfung der Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften auf Seiten der
öffentlichen Auftraggeber und auf Bieterseite Beratung im Rahmen der
Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Angebotskalkulation
Wahrnehmung von Rechtsschutz gegenüber VOB/-Stelle,
vorgesetzten Dienststellen, Fachbehörden, Vergabekammer, Vergabesenaten
|