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Strafrecht In jedem Strafverfahren gilt der allseits bekannte Satz: "Ich sage nichts, ohne meinen Anwalt" Wird Ihnen von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einer Ordnungsbehörde ein Fehlverhalten vorgeworfen, so sollten Sie sich zu den Tatvorwürfen nicht äußern, sondern unverzüglich Kontakt zu uns aufnehmen. Als erstes sollte immer die jeweilige Ermittlungsakte zur Einsichtnahme angefordert werden, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. |
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