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Erbrecht
Beratungsgebiete:


Erbfolge:
Soweit keine Regelung getroffen wurde, richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen 
Vorschriften.
Zu Erben berufen sind zunächst der Ehegatte und die Abkömmlinge des Erblassers 
(gesetzliche Erben erster Ordnung), dann erst die Eltern des Erblassers und deren 
Abkömmlinge (gesetzlichen Erben zweiter Ordnung).
Dies entspricht aber häufig nicht dem Willen des Erblassers. 
Gewünscht ist in der Regel zunächst die Absicherung des überlebenden Ehegatten bis zu 
dessen Tod, so dass die Abkömmlinge erst nach dem Tod beider Ehegatten erben sollen. 
Eine Regelung ist insoweit unumgänglich.
 

Beratung vor dem Erbfall:

  •  Vermögensnachfolge

  • Testament, Ehegattentestament

  • Erbvertrag

  • Behindertentestament

  • Testamentsvollstreckung

  • Vermächtnis, Auflagen

  • Vorweggenommene Erbfolge

Beratung nach dem Erbfall:

  • Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)

  • Nachlasssicherung

  • Annahme/Ausschlagung der Erbschaft

  • Erbenhaftung

  • Pflichtteilsrecht

  • Auseinandersetzung des Nachlasses

  • Erbscheinsverfahren

Beratung über Vollmachten

  • Patientenverfügung

  • Probleme im Zusammenhang mit der Patientenverfügung

  • Vorsorgevollmacht

  • Postmortale Vollmacht