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RA Stefan Dausner
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Öffentliches Baurecht
  • Beratung im Rahmen von geplanten Bauvorhaben
  • Beratung bei Inanspruchnahme von Erschließungsbeiträgen

Privates Baurecht

  • Beratung von Bauherrn, Investoren, Bauunternehmen und öffentliche Auftraggeber in bauvertraglichen Fragenstellen im Rahmen von BGB- und VOB-Verträgen
  • Baubegleitende Beratung
  • Außergerichtliche Beratung mit dem Ziel der schnellen und ergebnisorientierten Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
  • Gerichtliche Vertretung von staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten und Schlichtungsstellen
  • Seminare, öffentliche Vorträge, In-House-Seminare zu
  • Aktuellen Themen mit Bezug auf neueste Rechtsprechung, Gesetzesvorhaben
  • Bauträgerrecht: Bauherrenberatung, Vertragsgestaltung
  • Recht der Sachverständigen
  • Baukalkulation
  • Bautechnik

Themenschwerpunkte: umfassende baurechtliche Beratung z. B.: Nachtragsbearbeitung, Gewährleistungsrecht, Vertragsgestaltung

Die Baurechtsberatung steht im Vordergrund meiner Tätigkeit. Gerade durch die Spezialisierung kann meinen Mandanten schnell, effizient und erfolgreich geholfen werden.
Vor einer Entscheidung steht der kompetente und fachkundige Rat. Frühzeitige Beratung und kompetente Unterstützung bei den zahlreichen komplexen Rechtsfragen können gerichtliche Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Baubegleitende Beratung steht in meiner Kanzlei im Vordergrund.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot (Muster eines Beratungsvertrages).

Tätigkeit: Entwürfe für den baubegleitenden Schriftverkehr, ständige telefonische und schriftliche Beratung