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Architektenrecht Beratungsgebiete:
Die einschlägigen Vorschriften der HOAI, des BGB-Werkvertragsrecht dienen als Grundlage für die Beratung. Nach der Rechtsprechung des BGH ist das HOAI Recht nur Honorarrecht, der Umfang der Leistungen ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. |
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