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RA Stefan Dausner
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Architektenrecht
Beratungsgebiete:
  • Architektenhonorarrecht
  • Architektenvertragsrecht
  • Architektengewährleistung
  • Architektenhaftungsrecht
  • Recht der Projektsteuerung
Die einschlägigen Vorschriften der HOAI, des BGB-Werkvertragsrecht dienen als Grundlage 
für die Beratung. 
Nach der Rechtsprechung des BGH ist das HOAI Recht nur Honorarrecht, 
der Umfang der Leistungen ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen.